Registerauszüge

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Auszug aus Krankenakten
  • Auszug aus dem Schuldnerregister
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Auszug aus Verzeichnissen und Register

Amtliche Übersetzungen haben eine fest bestimmte formale Form. Eine richtig angefertigte amtliche Übersetzung muss enthalten:

  • das Originaldokument / die vom Notar beglaubigte Kopie,
  • die Übersetzung des Dokuments in die entsprechende Sprache,
  • die Dolmetscherklausel mit Siegel des Übersetzers.

Diese gesamte Einheit bildet als Ganzes die amtliche Übersetzung und wird mit einem Siegel versehen. Das konkrete übersetzte Originaldokument kann man also nicht von der Einheit herausnehmen oder es abtrennen.

Amtliche Übersetzungen stellen wir standardgemäß innerhalb von 3 Werktagen sicher, und das einschl. aller notwendigen Beglaubigungen. Die Expressanfertigung innerhalb von 2, 4, 8, 12, 24 oder 48 Stunden ist ebenfalls möglich.

In Abhängigkeit von den internationalen Übereinkommen wird bei Gerichtsübersetzungen auch eine höhere Stufe der Beglaubigung durchgeführt, die sog. Legalisation oder Superlegalisation, die Übersetzungen werden mit einer Apostille versehen, die von den zuständigen Ämtern oder Richtern beglaubigt werden.